Allgemeine Geschäftsbedingungen Packebusch Malereibetrieb.
- Allgemeines
- Für die Angebote und Aufträge gilt grundsätzlich die VOB
neuester Fassung, soweit nicht nachfolgend abweichende
Bestimmungen getroffen sind.
- Abweichungen von diesen allgemeinen Auftragsbedingungen
und Nebenabreden jeder Art bedürfen der Schriftform.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
- Angebot
- Dem Angebot liegt der zurzeit gültige Tariflohn
zuzüglich außertariflicher Zulagen zugrunde. Tritt nach
Abgabe des Angebots eine tarifliche Lohnerhöhung ein,
werden die dadurch verursachten Mehrkosten besonders
nachgewiesen und in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für
Materialkosten.
- Das Angebot mit all seinen Bestandteilen bleibt unser
geistiges Eigentum. Weitergabe an Dritte, wie z.B. Mitbewerber
oder sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht
gestattet. Das Angebot ist bei Nichtzustandekommen
zurückzugeben. Für Aufmaß nehmen, Massenberechnungen,
Entwürfe und Angebot behalten wir uns die Berechnung
angemessener Kosten vor.
III. Behinderung der Ausführung
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass vom
Auftragnehmer übernommene Arbeiten ohne Unterbrechung
durchgeführt werden können. Etwaige Verzögerungen oder
Behinderungen, hervorgerufen durch den Auftraggeber, seine
Erfüllungsgehilfen oder Dritte, gehen hinsichtlich sich
ergebender Zeiteinbußen oder zusätzlicher Kosten zu Lasten
des Auftraggebers.
- Kündigung
Eine etwaige Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber
setzt in jedem Falle eine Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung
voraus.
- Abnahme
- Die Leistung gilt eine Woche ab Fertigstellung als
abgenommen.
- Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der
Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als
damit erfolgt.
- Verlangt der Auftragnehmer die Abnahme der Leistung
oder einer in sich geschlossenen Teilleistung, so ist sie
unverzüglich durchzuführen. Verweigert der Auftraggeber
die unverzügliche Abnahme, gilt die Leistung als mit dem
Zeitpunkt der Verweigerung abgenommen.
- Zahlungen
- Abschlagzahlungen sind auf Antrag in Höhe der jeweils
geleisteten Arbeiten binnen einer Woche zu erbringen.
- Rechnungen sind sofort nach Erhalt zu bezahlen.
Skontoabzüge sind unzulässig.
- Bei verspäteter Zahlung sind Fälligkeitszinsen in Höhe
von 4% über dem Basiszinssatz zu zahlen.
VII. Gewährleistung
- Ist ein Mangel auf die Leistungsbeschreibung oder eine
Anordnung des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten
oder vorgeschriebenen Stoffe oder auf die Beschaffenheit der
Vorleistung eines anderen Unternehmers zurückzuführen, so
ist der Auftragnehmer von der Gewährleistung für diese
Mängel frei, wenn er dem Auftraggeber seine Bedenken
angezeigt hat.
- Von der Gewährleitung ausgeschlossen bleiben Mängel
und Schäden, deren Ursachen in den Risikobereich des
Auftraggebers fallen, wie z.B. Beschädigung durch Dritte,
Baufestigkeit, Witterungseinflüsse durch Risse in den
Untergründen, durch arbeitende Unterkonstruktionen, durch
anstrichfeindliche Konstruktionen usw.

