Allgemeine Geschäftsbedingungen Packebusch Malereibetrieb.

  1. Allgemeines
  2. Für die Angebote und Aufträge gilt grundsätzlich die VOB

neuester Fassung, soweit nicht nachfolgend abweichende

Bestimmungen getroffen sind.

  1. Abweichungen von diesen allgemeinen Auftragsbedingungen

und Nebenabreden jeder Art bedürfen der Schriftform.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
  2. Angebot
  3. Dem Angebot liegt der zurzeit gültige Tariflohn

zuzüglich außertariflicher Zulagen zugrunde. Tritt nach

Abgabe des Angebots eine tarifliche Lohnerhöhung ein,

werden die dadurch verursachten Mehrkosten besonders

nachgewiesen und in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für

Materialkosten.

  1. Das Angebot mit all seinen Bestandteilen bleibt unser

geistiges Eigentum. Weitergabe an Dritte, wie z.B. Mitbewerber

oder sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht

gestattet. Das Angebot ist bei Nichtzustandekommen

zurückzugeben. Für Aufmaß nehmen, Massenberechnungen,

Entwürfe und Angebot behalten wir uns die Berechnung

angemessener Kosten vor.

III. Behinderung der Ausführung

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass vom

Auftragnehmer übernommene Arbeiten ohne Unterbrechung

durchgeführt werden können. Etwaige Verzögerungen oder

Behinderungen, hervorgerufen durch den Auftraggeber, seine

Erfüllungsgehilfen oder Dritte, gehen hinsichtlich sich

ergebender Zeiteinbußen oder zusätzlicher Kosten zu Lasten

des Auftraggebers.

  1. Kündigung

Eine etwaige Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber

setzt in jedem Falle eine Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung

voraus.

  1. Abnahme
  2. Die Leistung gilt eine Woche ab Fertigstellung als

abgenommen.

  1. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der

Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als

damit erfolgt.

  1. Verlangt der Auftragnehmer die Abnahme der Leistung

oder einer in sich geschlossenen Teilleistung, so ist sie

unverzüglich durchzuführen. Verweigert der Auftraggeber

die unverzügliche Abnahme, gilt die Leistung als mit dem

Zeitpunkt der Verweigerung abgenommen.

  1. Zahlungen
  2. Abschlagzahlungen sind auf Antrag in Höhe der jeweils

geleisteten Arbeiten binnen einer Woche zu erbringen.

  1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt zu bezahlen.

Skontoabzüge sind unzulässig.

  1. Bei verspäteter Zahlung sind Fälligkeitszinsen in Höhe

von 4% über dem Basiszinssatz zu zahlen.

VII. Gewährleistung

  1. Ist ein Mangel auf die Leistungsbeschreibung oder eine

Anordnung des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten

oder vorgeschriebenen Stoffe oder auf die Beschaffenheit der

Vorleistung eines anderen Unternehmers zurückzuführen, so

ist der Auftragnehmer von der Gewährleistung für diese

Mängel frei, wenn er dem Auftraggeber seine Bedenken

angezeigt hat.

  1. Von der Gewährleitung ausgeschlossen bleiben Mängel

und Schäden, deren Ursachen in den Risikobereich des

Auftraggebers fallen, wie z.B. Beschädigung durch Dritte,

Baufestigkeit, Witterungseinflüsse durch Risse in den

Untergründen, durch arbeitende Unterkonstruktionen, durch

anstrichfeindliche Konstruktionen usw.